2G für alle ab 16 und Maskenpflicht neben der Matte
Von Dirk Schmitz
26. November 2021
Seit dem 24.11.2021 gelten bis auf weiteres folgende Regelungen in der Halle für den Sportbetrieb.
- Alle Judoka ab 16 Jahren müssen immunisiert sein
- Geimpft mit Nachweis
- Genesen mit Nachweis und vermerk des Ablaufdatums
- Ein Zutritt zur Halle, auch für Begleitpersonen älter als 16 Jahren, ist nur mit 2G möglich.
- Neben der Matte gilt Maskenpflicht. Die Maske darf nur von den aktiven auf der Matte abgesetzt werden
- Vor dem betreten der Matte müssen die Hände desinfiziert werden
- Die Übungsleiter sind angehalten die Nachweise zu prüfen und ggf. den Zutritt zu verweigern.
- Alle Personen unter 16 Jahren sind, bis auf die Maskenpflicht, nicht von den Einschränkungen betroffen.
Geschrieben von:
Dirk Schmitz
Dirk ist seit Anfang an mit dabei. Er trägt den 3. Dan (schwarzer Gürtel).