2G für alle ab 16 und Maskenpflicht neben der Matte

Von Dirk Schmitz
26. November 2021

Seit dem 24.11.2021 gelten bis auf weiteres folgende Regelungen in der Halle für den Sportbetrieb.

  • Alle Judoka ab 16 Jahren müssen immunisiert sein
    • Geimpft mit Nachweis
    • Genesen mit Nachweis und vermerk des Ablaufdatums
  • Ein Zutritt zur Halle, auch für Begleitpersonen älter als 16 Jahren, ist nur mit 2G möglich.
  • Neben der Matte gilt Maskenpflicht. Die Maske darf nur von den aktiven auf der Matte abgesetzt werden
  • Vor dem betreten der Matte müssen die Hände desinfiziert werden
  • Die Übungsleiter sind angehalten die Nachweise zu prüfen und ggf. den Zutritt zu verweigern.
  • Alle Personen unter 16 Jahren sind, bis auf die Maskenpflicht, nicht von den Einschränkungen betroffen.

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Geschrieben von:

Dirk Schmitz

Dirk ist seit Anfang an mit dabei. Er trägt den 3. Dan (schwarzer Gürtel).