Axel Deppermann
1.Vorsitzender
Hertzstr. 3
47475 Kamp-Lintfort
Tel.: 02842 475031
E-Mail: vorsitzender@bc-kali.de
Mitgliederversammlung Budo-Club Kamp-Lintfort e.V., Geschäftsjahr 2019/2020/2021
Sehr geehrte Vereinsmitglieder, sehr geehrte Eltern,
aufgrund der Corona-Pandemie konnte die Mitgliederversammlung im März 2020 nicht abgehalten werden. Hiermit lade ich Euch/Sie, im Namen des Gesamtvorstandes, gemäß § 9 der Vereinssatzung, zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein. Die Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2019/2020/2021 findet am Montag, 06.09.2021, 19:30 Uhr, im Vereinsraum statt. Entsprechend der zu diesem Zeitpunkt geltenden Corona-Vorschriften, kann sich der Veranstaltungsort kurzfristig ändern, z.B. Turnhalle am Gymnasium. Jeder Teilnehmer hat sich an die zu diesem Zeitpunkt vorgegeben Corona-Schutzmaßnahmen zu halten. Es gelten auf jeden Fall die drei G-und AHA-Regeln. Die zum Zeitpunkt geltenden Corona-Schutzregeln sind zu beachten.
Tagesordnung
Top 1: Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden/ 2. Vorsitzenden
Top 2: Feststellung der form- und fristgemäßen Einladung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit
Top 3: Wahl eines Protokollführers
Top 4: Feststellung der Tagesordnung
Top 5: Feststellung der anwesenden Stimmen
Top 6: Berichte des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019-2021
- des 1. Vorsitzenden
- des Kassenwartes
Top 7: Aussprache über die Berichte 2019-2021
Top 8: Bericht der Kassenprüfer für die Geschäftsjahre 2019/2020
Top 9: Beschlussfassung über den Antrag des Vorstandes: Aussetzung der Beiträge für das Geschäftsjahr 2021 aufgrund des Coronapandemie, Ausfall des Trainingsbetriebes
Top 10: Entlastung des Vorstandes
Top 11: Neuwahlen des Vorstandes
(Vereinssatzung § 13, Gewählt werden können alle volljährigen und voll geschäftsfähige Mitglieder des Vereins)
11.1 Wahl eines Versammlungsleiter/- in
11.2 Wahl 1. Vorsitzender/-de
11.3 Wahl 2. Vorsitzender/-de
11.4 Wahl Geschäftsführer/-in
11.5. Wahl stellv. Geschäftsführer/-in
11.6 Wahl Kassenwart/ in
11.7 Wahl stellv. Kassenwart/ in
11.8 Bestätigung Wahl Jugendleiter/-in und stellv. Jugendleiter/-in
11.9 Wahl von 2 Kassenprüfer/-in (dürfen kein Mitglied des Vorstandes sein)
Top 12: Beschlussfassung über eingereichte Anträge
Top 13: Verschiedenes
Gemäß § 11, Abs. 4 erfolgt die Einberufung der Mitgliederversammlung durch den Gesamtvorstand unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat in Textform (E-Mail, Brief, Homepage) unter Angaben der Tagesordnung.
Anträge oder Ergänzungen zur Tagesordnung sind mit einer Frist von einer Woche vor dem geplanten Termin schriftlich an den 1. Vorsitzenden zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Deppermann
-1. Vorsitzender-